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DR.MED.DENT.
CLEMENTINE KRÖNINGER
KIEFERORTHOPÄDIN
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DR. MED. DENT. C. KRÖNINGER
Die elektronische Gesundheitskarte
Seit 01. Oktober 2011 haben die gesetzlichen Krankenkassen damit begonnen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszugeben.
Grundsätzlich enthält sie zunächst die selben Verwaltungsdaten wie:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Krankenversicherungsnummer, Versichertenstatus und Zuzahlungsstatus.
Neuerungen:
Lichtbild
Prozessorchip (Er macht es möglich , dass zukünftig sensible Gesundheitsinformationen verschlüsselt und gegen unberechtiten Zugriff geschützt
auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können.)
Quelle GP Infoblatt Nummer 10. Stand Sept. 2011 , www.bundesgesundheitsministerium.de
Die Europäische Versichertenkarte ist integriert
Die meisten Krankenkassen werden die elektronische Gesundheitskarte mit dem europäischen Versichertennachweis versehen.
Die nächsten Ausbaustufen:
•
Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten
•
Aufnahme von Notfalldaten und Hinweise auf das Vorliegen von persönlichen Erklärungen des Versicherten, z.B. Organspendeerklärung
•
Unterstützung der Anbindung von elektronischen Fallakten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationären
Bereich
•
Aufbau einer gesicherten Arzt-zu-Arzt Kommunikation
Perspektiven:
•
Arzneimitteldokumentation
•
Elektronisches Rezept
•
Patientenakte
Quelle GP Infoblatt Nummer 10. Stand Sept. 2011 , www.bundesgesundheitsministerium.de
Sie entscheiden, welche medizinischen Daten auf Ihrer Karte gespeichert werden.
Lediglich die Verwaltungsdaten müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.
Geplant ist der Aufbau von Ptiententerminals, dan denen Sie die Daten auf Ihrer Karte einsehen können.
Quelle GP Infoblatt Nummer 10. Stand Sept. 2011 , www.bundesgesundheitsministerium.de
Das komplette Infoblatt finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
https://www.bmg-infoservice.de/files/archiv/gp_infoblatt/GP_Infoblatt_Nr.10.pdf
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